Update: Zensursula könnte im Bundesrat abgelehnt werden – muss es aber nicht
Heute findet neben 59 anderen Entscheidungen im Bundesrat auch die Abstimmung zur Internetsperre gegen Kinderpornographie statt. Wenn sich alle mitregierenden „kleinen“ Parteien enthalten, kommt die CDU/SPD-Koalition nur auf 30 Stimmen. Die Mehrheit im Bundesrat liegt aber bei 35 Stimmen und
Das Grundgesetz schreibt in Art. 51 Abs. 3 Satz 2 vor, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass alle einem Land zustehenden Stimmen gleich lauten müssen, also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Da für Beschlüsse mindestens die absolute Mehrheit der Stimmen, bei Grundgesetzänderungen auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, werden bei den Abstimmungen nur die Ja-Stimmen gezählt. Damit wirken Enthaltungen wie Nein-Stimmen. (wikipedia)
Die „kleinen“ Parteien können – wenn es ihnen ernst ist – durch ihre Stimmenthaltung das Gesetz im Bundesrat verhindern.
Die FDP kann in Baden Württemberg(6 Stimmen), Bayern(6 Stimmen), Hessen(5 Stimmen), Niedersachsen(6 Stimmen) und Nordrhein-Westfalen(6 Stimmen) die Zustimmung verweigern, damit fehlen dem Gesetz 29 Stimmen.
Die Grünen können in Bremen(3 Stimmen) und Hamburg(3 Stimmen) die Zustimmung verweigern. Damit würden dem Gesetz weitere 6 Stimmen fehlen.
Macht zusammen 35 Enthaltungen.
Um auf Nummer sicher zu gehen sollte man diesesmal die Lippenbekenntnisse der Linken nicht vergessen, die in Berlin (4 Stimmen) die Zustimmung verweigern könnten, macht zusammen 39 Enthaltungen = Nein-Stimmen.
Die Zensur-Koalition aus SPD und CDU würde so mit Brandenburg(4 Stimmen), Rheinland-Pfalz(4 Stimmen), Saarland (3 Stimmen), Sachsen(4 Stimmen), Sachsen-Anhalt(4 Stimmen), Schleswig-Holstein(4 Stimmen) und Thüringen(4 Stimmen) zusammen nur auf 30 Stimmen kommen und hätte somit keine Mehrheit für das Gesetz.
Update: Wie Hermann Paschulke aber gerade kommentiert hat, schient das blöde Gesetz nicht Zustimmungspflichtig zu sein…