Social Media Week Hamburg - Wettbewerbsbeobachtung mittels Social Media Monitoring

Dem Markt voraus: Wettbewerbsbeobachtung mittels Social Media Monitoring

Im Rahmen der Social Media Week Hamburg zeige ich zusammen mit Susanne Ullrich von Brandwatch am 18. Februar 2014 von 13.30–16.00 Uhr in der MHMK – Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation in einen Workshop, wie man Social Media Monitoring zur Wettbewerbsbeobachtung einsetzen kann.

Wir zeigen,  das Social Media Monitoring nicht nur nützlich ist, um über die Gespräche zur eigenen Marke informiert zu sein.  Mit guten Monitoring Tools lassen sich interessante Informationen über die Konkurrenz und den Markt gewinnen, die einem einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen können.

Der Workshop ist auf 2 Stunden angelegt. Er vermittelt wichtige Grundlagen, die in einer anschließenden gemeinsamen Übung in der Praxis ausprobiert und umgesetzt werden sollen.

Aufbau des Workshops:
1. Grundlagen-Vortrag (1h):

  • Was ist Monitoring?
  • Welche Möglichkeiten habe ich zur Beobachtung Mitbewerber mittels Social Media Monitoring?
  • Wie baue ich ein Konkurrenz-Monitoring auf?
  • Wie kann ich daraus Trends ablesen?
  • Wie finde ich die Top-Influencer meiner Mitbewerber?

2. Praxisbeispiel (1h): In Gruppen wird anhand eines Praxisbeispiels ein Konzept und Maßnahmenplan für das Konkurrenz-Monitoring erarbeitet

Leider waren alle Plätze bereits nach 3 Stunden vergeben.

Wer sich aber dennoch für das Thema interessiert, wir hier anschließend die Präsentation finden. Vermutlich wird es wegen der großen Nachfrage auch in der ein oder anderen Form eine Widerholung des Workshop geben.

Update: Zensursula könnte im Bundesrat abgelehnt werden – muss es aber nicht

Heute findet neben 59 anderen Entscheidungen im Bundesrat auch die Abstimmung zur Internetsperre gegen Kinderpornographie statt. Wenn sich alle mitregierenden „kleinen“ Parteien enthalten, kommt die CDU/SPD-Koalition nur auf 30 Stimmen. Die Mehrheit im Bundesrat liegt aber bei 35 Stimmen und

Das Grundgesetz schreibt in Art. 51 Abs. 3 Satz 2 vor, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass alle einem Land zustehenden Stimmen gleich lauten müssen, also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Da für Beschlüsse mindestens die absolute Mehrheit der Stimmen, bei Grundgesetzänderungen auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, werden bei den Abstimmungen nur die Ja-Stimmen gezählt. Damit wirken Enthaltungen wie Nein-Stimmen. (wikipedia)

Bundesrat (wikipedia)

Die „kleinen“ Parteien können – wenn es ihnen ernst ist – durch ihre Stimmenthaltung das Gesetz im Bundesrat verhindern.

Die FDP kann in Baden Württemberg(6 Stimmen), Bayern(6 Stimmen), Hessen(5 Stimmen), Niedersachsen(6 Stimmen) und Nordrhein-Westfalen(6 Stimmen) die Zustimmung verweigern, damit fehlen dem Gesetz 29 Stimmen.

Die Grünen können in Bremen(3 Stimmen) und Hamburg(3 Stimmen) die Zustimmung verweigern. Damit würden dem Gesetz weitere 6 Stimmen fehlen.

Macht zusammen 35 Enthaltungen.

Um auf Nummer sicher zu gehen sollte man diesesmal die Lippenbekenntnisse der Linken nicht vergessen, die in Berlin (4 Stimmen) die Zustimmung verweigern könnten, macht zusammen 39 Enthaltungen = Nein-Stimmen.

Die Zensur-Koalition aus SPD und CDU würde so mit Brandenburg(4 Stimmen), Rheinland-Pfalz(4 Stimmen), Saarland (3 Stimmen), Sachsen(4 Stimmen), Sachsen-Anhalt(4 Stimmen), Schleswig-Holstein(4 Stimmen) und Thüringen(4 Stimmen) zusammen nur auf 30 Stimmen kommen und hätte somit keine Mehrheit für das Gesetz.

Mehr zum Thema:

Update: Wie Hermann Paschulke aber gerade kommentiert hat, schient das blöde Gesetz nicht Zustimmungspflichtig zu sein…